2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 17. Juni 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell beantragt er, es 1 Baureglement vom 30. November 2007 der Gemeinde Grossaffoltern, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 5. November 2008 1/10 BVD 110/2020/106