1. Die Beschwerden werden abgewiesen. Der Bauabschlag des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 29. Mai 2020 wird bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin 1 werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'200.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wichtrach, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, per E-Mail - Amt für Gemeinden und Raumordnung, per E-Mail