Nichts deutet dagegen auf die von den Beschwerdeführerinnen erwähnte Interpretation ("optimale Nutzung des Siedlungsgebiets") hin, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Stimmberechtigten diese Bestimmung damals so verstanden haben könnten. Wäre es – entgegen dem offensichtlichen Sinn und Zweck der Bestandeszone – tatsächlich darum gegangen, eine optimale Nutzung in einem bestimmten Gebiet zu erreichen (und nicht "nur" die zeitgemässe Nutzung der bestehenden Gebäude), so hätte sich dies klar aus der Bestimmung und aus den Materialien ergeben müssen. Dies ist nicht der Fall.