Darin ist festgehalten, dass mit der Schaffung von Erhaltungszonen die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden erleichtert werde. Die charakteristischen Hofstrukturen sollten erhalten werden, Neubauten seien nicht zugelassen. Die landwirtschaftliche Nutzung solle ohne Einschränkung Bestand haben (S. 12). Es gehe um die bessere Nutzung bestehender Bauvolumen (S. 14). Auch daraus lässt sich der von den Beschwerdeführerinnen erwähnte Zweck der optimalen Nutzung des Siedlungsgebiets innerhalb dieser Zone nicht ableiten.