Den vorhandenen Materialien lässt sich dies nicht entnehmen. Den Erläuterungen zur Ortsplanung vom November 20098 lässt sich zu den Bestandeszonen Folgendes entnehmen: "Zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Bauten werden, wo dies aufgrund der Bestimmungen von Kanton und Bund möglich ist, Bestandeszonen ausgeschieden. Innerhalb der Bestandeszonen können in einem streng limitierten Rahmen bestehende Bauvolumen umgenutzt werden. 6 VGE 2017/75 vom 1. Februar 2018, E. 4.2. 7 Vorakten pag. 79. 8 Erläuterungen zur Ortsplanung, November 2009, Berz Hafner + Partner AG, Ziff. 4.4.