Ebenso wenig lässt sich aus dem Wortlaut der Bestimmung aber ableiten, dass eine solche Standortänderung erlaubt ist. Vielmehr weist der Wortlaut eher darauf hin, dass ein neues Gebäude an verschobenem Standort nicht zulässig ist, wird doch nicht von "Abbruch und Neubau", sondern von "Abbruch und Wiederaufbau" gesprochen. Auch der "Abbruch und Wiederaufbau" beinhaltet zwar naturgemäss die Erstellung eines neuen Gebäudes. Allerdings knüpft der Begriff "Wiederaufbau" an das Vorbestehende, und zwar nicht nur was das Erscheinungsbild anbelangt, sondern auch in Bezug auf Standort und Stellung der Baute.