Aufgrund des Entscheids der Vorinstanz sehe man die Nutzungsmöglichkeiten in der Bestandeszone in Gefahr. Der Entscheid widerspreche dem im GBR festgehaltenen Gedanken der Stimmberechtigten, nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Bauernhäuser vollständig umnutzen zu können. Es sei zu befürchten, dass sich innert kürzester Zeit Bauruinen an bester Lage innerhalb des Dorfes in Form von verlassenen Bauernhäusern wiederfinden würden.