Mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 teilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit, dass das Baugesuch voraussichtlich nicht bewilligungsfähig sei und der Bauabschlag ohne Bekanntmachung drohe. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erteilte das Regierungsstatthalteramt mit Entscheid vom 29. Mai 2020 unter Verzicht einer Publikation den Bauabschlag. 2. Gegen den Entscheid vom 29. Mai 2020 gingen bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) zwei Beschwerden ein. Die Beschwerdeführerin 1 beantragt mit Beschwerde