betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 29. Mai 2020 (bbew 351/2019; Abbruch, Neubau Mehrfamilienhaus, Autounterstand, Luft-Wasser- Wärmepumpe) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin 1 reichte am 14. Juni 2020 bei der Gemeinde Wichtrach ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Bauernhauses inkl. Nebenbauten und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autounterstand sowie Luft-Wasser-Wärmepumpe auf den Parzellen Wichtrach Grundbuchblatt Nrn. G.________. Die Parzellen liegen in der Bestandeszone (BZ), im Ortsbildschutzgebiet sowie in der Baugruppe A.________ gemäss kantonalem Bauinventar.