2. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 28. Mai 2020 wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Der Beschwerdegegnerin werden die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.00 zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. 5. Die Baugesuchakten werden dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau retourniert. IV. Eröffnung