Soweit die Beschwerdeführerinnen beantragen, es sei die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV festzustellen, handelt es sich dabei um ein reines 15 Vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 2 f. 5/7 BVD 110/2020/102