c) Zur Frage der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild führte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in der angefochtenen Baubewilligung unter anderem Folgendes aus: "Ob das Orts- und Landschaftsbild negativ beeinträchtig wird, wird zudem in jedem Baubewilligungsverfahren einzeln und neu beurteilt. So wurde auch in diesem Baubewilligungsverfahren abgewogen, ob ein Fachbericht der Kommission für Orts- und Landschaftsbilder verlangt werden muss oder nicht. Da das Vorhaben aber eben gerade nicht in einem Ortsbildschutzgebiet oder ähnlichem realisiert werden soll, konnte davon abgesehen