b) Das Baugrundstück grenzt südwestlich an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Rickenbachtäli" und Richtung Norden an Wald. Ansonsten ist es von Landwirtschaftszone (LWZ) umgeben.13 Das Grundstück ist mit einem Fussballplatz, zwei dazugehörenden Bauten und einer Flutlichtanlage überbaut. Die 25 m hohe Mobilfunkanlage soll in der linken unteren Ecke des Grundstücks in einem Abstand von 7.6 m zur Strasse platziert werden. Zum Landschaftsschutzgebiet weist sie eine Entfernung von 13.5 m auf.14