offen steht.11 Ein Baugesuch für Mobilfunkanlagen muss im kantonalen Amtsblatt publiziert werden, wenn die Interessen des NHG betroffen sind. e) Das Baugesuch vom 14. Juni 2019 wurde im Anzeiger Oberaargau vom 31. Oktober und 7. November 2019 publiziert. Da südwestlich vom Grundstück des Bauvorhabens ein Landschaftsschutzgebiet angrenzt (siehe E. 3), sind die Interessen des NHG, das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern (Art. 1 Bst. a NHG), betroffen. Somit hätte das Baugesuch gestützt auf Art. 12b Abs. 2 NHG