Die Vorinstanz plädiert in ihrem Schreiben vom 31. Juli 2020 auf Abweisung der Kollektivbeschwerde. Am selben Tag beantragt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme die Abweisung des Sistierungsantrags und der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen sowie die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen