3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2020 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Abweisung des Antrags, das Verfahren sei zu sistieren sowie des Antrags, es sei ein Gutachten durch den schweizerischen Landschaftsschutz anzufertigen sowie eine Standortevaluation durch die Baugesuchstellerin einzureichen, soweit darauf einzutreten sei.