Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Mai 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. Juni 2020 (Datum Postaufgabe) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen den Widerruf der Baubewilligung vom 28. Mai 2020. Sie sind ausserdem der Meinung, es sei ein 1/7 BVD 110/2020/102