1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. Juni 2019 bei der Gemeinde Obersteckholz ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit Systemtechnik und neuen Antennen auf Parzelle Obersteckholz Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Zone für Sport und Freizeit (ZSF). Die Beschwerdegegnerin plant, in der linken unteren Ecke des Grundstücks einen neuen Antennenmast mit sechs Antennenkörpern und einem Technikbereich am Mastfuss für den Mobilfunk zu erstellen. Vorgesehen ist der Einsatz von adaptiven Antennen, um Mobilfunkdienstleistungen der 5. Generation (5G, New Radio) zu erbringen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.