3. Die Vorakten und die Projektänderungspläne vom 15. Oktober 2020 (einfach) gehen an die Gemeinde Ostermundigen. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 6 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 4/5 BVD 110/2020/101 IV. Eröffnung - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ostermundigen, Abteilung Hochbau, eingeschrieben