1. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 2. Juni 2020 wird in Bezug auf die Änderung der inneren Aufteilung ohne Nutzungsänderung inkl. der das Treppenhaus betreffenden Brandschutzauflagen aufgehoben. Die Kosten des Gesamtentscheids der Gemeinde Ostermundigen vom 2. Juni 2020 gemäss Ziff. 4.2 betragen Fr. 2'924.80. 2. Die Sache wird zur Neupublikation und Beurteilung der Projektänderung vom 15./18. Oktober 2020 im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Ostermundigen zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.