a) Mit Schreiben vom 18. Oktober 2020 reichten die Beschwerdeführenden zur Anpassung des Fluchtwegkonzepts neue Pläne mit Datum vom 15. Oktober 2020 ein, auf denen insbesondere neu eine Aussentreppe zur Terrasse vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 1 BewD4, mit welcher das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt.