5. Mit Verfügung vom 30. Oktober 2020 teilte die BVD den Parteien mit, dass es die Eingabe der Beschwerdeführenden vom 18. Oktober 2020 als Projektänderung entgegen nimmt und beabsichtigt, die Sistierung des Verfahrens aufzuheben, den Gesamtbauentscheid vom 2. Juni 2020 der Gemeinde Ostermundigen in Bezug auf die Änderung der inneren Aufteilung ohne Nutzungsänderung inkl. der das Treppenhaus betreffenden Brandschutzauflagen aufzuheben und das Verfahren zur Fortsetzung an die Gemeinde zurückzuweisen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführenden erklärten sich gemäss ihrem Schreiben vom 6. November 2020 mit dem Vorgehen einverstanden.