Die Beschwerdeführenden bringen insbesondere vor, der angefochtene Entscheid sei widersprüchlich, da die Auflage des Fachberichts Brandschutz verlange, das verglaste Treppenhaus zwischen dem Bauernhaus und dem Stöckli als vertikalen Fluchtweg auszubilden, was der Fachbericht des Berner Heimatschutzes nicht erlaube und mit grossen und unverhältnismässigen Eingriffen in die bestehende Bausubstanz verbunden wäre. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Zudem erhielten die Gemeinde und die GVB Gelegenheit, zum Antrag auf Sistierung und Feststellung der teilweisen Rechtskraft Stellung zu nehmen.