2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. Juni 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Gegen den Gesamtbauentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 2.6.2020 wird Baubeschwerde eingereicht, damit dieser nicht in Rechtskraft kommt. 2. Die Beschwerde sei zu sistieren, damit die Beschwerdeführer mit der GVB, dem Heimatschutz und der Gemeinde Ostermundigen eine Lösung suchen können.