1. Die Beschwerdeführenden reichten am 20. Dezember 2019 bei der Gemeinde Ostermundigen ein Baugesuch ein für einen Balkonanbau an der Rückseite des erhaltenswerten Bauernhauses, die Änderung dessen inneren Aufteilung ohne Nutzungsänderung und eine Reklametafel im Vorland auf Parzelle Ostermundigen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Dorfschutzzone (DS) und im Ortsbildschutzgebiet. Mit Gesamtentscheid vom 2. Juni 2020 erteilte die Gemeinde Ostermundigen die Baubewilligung und erklärte insbesondere die Brandschutzauflagen der GVB vom 14. April 2020 und die Auflagen vom Berner Heimatschutz vom 15. April 2020 zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung.