Weiter ist zu prüfen, ob der Standort sowie der traufseitige, südliche Dachvorsprung des geplanten Musikpavillons aus ortsbildpflegerischen Gründen vorgegeben sind bzw. sich nicht ästhetisch befriedigend anpassen lassen. Dazu (wie auch zur übrigen ästhetischen Beurteilung des Bauvorhabens) ist eine förmliche Einschätzung einer auf Fragen der Orts- und Landschaftsbildpflege bzw. Denkmalpflege spezialisierten Fachstelle einzuholen. Schliesslich muss geprüft werden, ob für ausreichend Parkierungsmöglichkeiten gesorgt ist.