Folglich kann auch nicht beurteilt werden, ob vorliegend für ausreichend Parkierungsmöglichkeiten gesorgt ist. Dazu bedarf es vielmehr näherer Informationen zu den bereits bestehenden, übrigen Nutzungen auf der Parzelle Nr. F.________ bzw. zu den diesbezüglich anrechenbaren Geschossflächen (diese dürften sich in den entsprechenden Bauplänen finden lassen) sowie zur Anzahl der Parkplätze am I.________, die im Eigentum der Gemeinde stehen. Von Interesse sind insbesondere aber auch die jeweiligen Betriebszeiten der verschiedenen (bestehenden und geplanten) Einrichtungen, damit beurteilt werden kann, ob die zur Verfügung stehenden Parkflächen allenfalls mehrfach im Sinne von Art.