Funktionsfläche.31 Da der Musikpavillon auf einem Grundstück erstellt werden soll, das auch anderweitig genutzt wird (Sekretariat der Kirchgemeinde, Regionaler Sozialdienst etc. im ehemaligen Primarschulhaus bzw. Mehrzweckgebäude H.________strasse 10 sowie Kindergarten im Gebäude I.________weg 6), hätte die Vorinstanz bei ihrer Berechnung zudem auch den durch diese anderweitigen Nutzungen verursachten Parkplatzbedarf berücksichtigen müssen. Die Parkplatzberechnung der Vorinstanz ist mit anderen Worten unvollständig.