Ohne offizielle Einschätzung einer auf Fragen der Orts- und Landschaftsbildpflege bzw. Denkmalpflege spezialisierten Fachstelle lässt sich jedoch nicht abschliessend beurteilen, ob der Standort sowie der traufseitige, südliche Dachvorsprung des geplanten Musikpavillons aus ortsbildpflegerischen Gründen vorgegeben sind bzw. sich nicht ästhetisch befriedigend anpassen lassen. Folglich kann auch nicht beurteilt werden, ob vorliegend ästhetische Gründe bzw. besondere Verhältnisse gegeben sind, die eine Ausnahme vom Strassenabstand rechtfertigen.