weitere Ausführungen macht aber auch sie nicht. Einen offiziellen Bericht oder eine förmliche Stellungnahme des Berner Heimatschutzes gibt es – soweit ersichtlich – schliesslich nicht. Die Gemeinde führt im soeben erwähnten Amtsbericht denn auch bloss aus, ihr sei bekannt, dass das Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Berner Heimatschutz erarbeitet worden sei und diese Kooperation im Vorfeld der Baueingabe zu diversen Projektänderungen sowie der Einreichung des Ausnahmegesuchs zur Unterschreitung der minimalen Dachneigung geführt habe; folglich seien die Vorgaben für die Einordnung und Gestaltung des Gebäudes hinreichend von einer Fachinstanz beurteilt worden.26