Verschiebung des Musikpavillons gegen Norden ästhetisch nicht zu überzeugen vermöge bzw. auf den Dachvorsprung aus ästhetischen Gründen nicht verzichtet werden könne. Sie weist in diesem Zusammenhang lediglich darauf hin, dass der vorgesehene Standort des Musikpavillons in Absprache mit dem Berner Heimatschutz festgelegt worden sei und zwar so, dass ein angemessener Abstand zum freistehenden, erhaltenswerten ehemaligen Primarschulhaus gewahrt bleibe.