c) In ihrer Beschwerdeantwort führt die Beschwerdegegnerin aus, der vorgesehene Standort des Musikpavillons sei in Absprache mit dem Berner Heimatschutz festgelegt worden und zwar so, dass ein angemessener Abstand zum freistehenden, erhaltenswerten ehemaligen Primarschulhaus gewahrt bleibe. Mit einer Verschiebung des Standorts um etwa einen Meter in nördlicher Richtung könnte der im Ortsbildschutzgebiet massgebende minimale Gebäudeabstand zum ehemaligen Primarschulhaus zwar gerade noch eingehalten werden, ästhetisch vermöge diese Lösung jedoch nicht zu überzeugen. Der vorgeschriebene Strassenabstand von 3.6 m werde zudem nur vom Dachvorsprung unterschritten und dies bloss um ca. 90 cm.