Folglich könne festgehalten werden, dass der Standort des geplanten Musikpavillons grundsätzlich dem Willen der Stimmberechtigten entspreche und aktuell lediglich die formelle Anpassung der Zonengrenzen im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision ausstehend sei. In ihrem Schreiben vom 19. November 201814 kommt die Gemeinde sodann zum Schluss, die Grundsteine für das vorliegend umstrittene Bauvorhaben seien bereits vor mehr als vier Jahren gelegt worden und mit Ausnahme der noch verbliebenen Einsprechenden würde es wohl niemand aus der Wichtracher Stimmbevölkerung verstehen, wenn das gesamte Projekt «nur» aufgrund einer aus formellen Gründen bisher nicht erfolgten Anpassung des