So sei im Jahr 2015 bereits die Änderung der Zweckbestimmung der ZöN C von der Wichtracher Bevölkerung gutgeheissen worden. Folglich könne festgehalten werden, dass der Standort des geplanten Musikpavillons grundsätzlich dem Willen der Stimmberechtigten entspreche und aktuell lediglich die formelle Anpassung der Zonengrenzen im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision ausstehend sei.