Es mangle zudem an einer dinglichen Sicherstellung der Parkplätze. Ausserdem befürchten die Beschwerdeführenden, dass sich durch das Bauvorhaben die Parkplatzsituation im Quartier verschärfen werde. Für den Fall, dass der Musikpavillon gebaut werden dürfe, verlangen sie schliesslich zusätzliche Auflagen zur Sicherstellung der Einhaltung der Lärmgrenzwerte sowie zur Lärmminderung. RA Nr. 110/2019/9 3