Auf der Parzelle Nr. F.________ befinden sich neben dem ehemaligen, als erhaltenswert eingestuften Primarschulhaus, ein Kindergarten sowie ein Geräteschuppen. Die Gemeinde nahm die vorläufige formelle Prüfung vor und überwies anschliessend die Bauakten zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 17. Dezember 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt das Bauvorhaben.