1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 9. April 2018 bei der Gemeinde Wichtrach ein Baugesuch ein für den Neubau eines eingeschossigen Musikpavillons und die Neugestaltung des Parkplatzes auf Parzelle Wichtrach 2 (Oberwichtrach) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle steht im Eigentum der Einwohnergemeinde Wichtrach; für den Bau des Musikpavillons soll darauf ein selbständiges und dauerndes Baurecht zu Gunsten der einfachen Gesellschaft G.________ errichtet werden. Die Parzelle Nr. F.________ liegt, soweit das Bauvorhaben betreffend, in der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) B und C sowie in einem Ortsbildschutzgebiet. Auf der Parzelle Nr. F.___