Diese Verschmälerung sowie die leichte Absenkung der Einstellhalle führen ebenfalls zur besseren Einordnung des Bauvorhabens. Mit der Projektänderung genügt das Bauvorhaben den ästhetischen Anforderungen. Die Projektänderung kann bewilligt werden. Im Übrigen ist der Gesamtbauentscheid der Gemeinde zu bestätigen. h) Das Bauvorhaben konnte aufgrund der Akten und den von der OLK eingereichten Fotoaufnahmen beurteilt werden. Das Erheben weiterer Beweise war bei dieser Ausgangslage nicht erforderlich.16 Der Beweisantrag betreffend Durchführung eines Augenscheins wird abgewiesen (Art. 18 VRPG17). 4. Kosten