Entgegen der Meinung der Beschwerdegegnerin ist damit aber noch nicht über die Zulässigkeit des Projekts entschieden; massgebend ist immer das konkrete Vorhaben. Es ist daher zu prüfen, ob sich die geplanten Mehrfamilienhäuser mit der vorgesehenen Gestaltung in die Umgebung einordnen. e) Beim ersten (von der Gemeinde bewilligten) Projekt kritisierte die OLK die "üppige" Gestaltung des Satteldachs mit Dachaufbauten, Liftaufbauten, Dacheinschnitten, Dachfenstern, Solaranlagen und wuchtigen Dachrändern, die nicht den ortstypischen, ruhigen und 11 Berichte der OLK vom 4. Oktober 2019 und 10. Januar 2020 12 Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 26. November 2011