Hinzuweisen ist auf Folgendes: Mit der Projektänderung vom 25. November 2019 wurde auch ein revidierter Plan Kanalisation / Werkleitungen eingereicht. Im Begleitschreiben zum Projektänderungsgesuch werden aber diesbezüglich keine Änderungen genannt. Die leitungsmässige Erschliessung des Bauvorhabens war jedoch ohnehin nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Die allfälligen Änderungen bei den Werkleitungen und / oder der Kanalisation wurden von der BVD nicht beurteilt. Der Plan wird im Entscheid dementsprechend nicht als von der BVD bewilligter Plan aufgeführt. Für dessen Beurteilung ist die Gemeinde zuständig. 3. Beurteilung der Projektänderung