7. Das Rechtsamt holte bei der OLK einen Bericht zur Projektänderung ein. Es gab den Parteien Gelegenheit, sich zur Projektänderung und zum Bericht der OLK zu äussern. Die Gemeinde beurteilt die mit der Projektänderung erfolgten Anpassungen als Optimierung gegenüber dem ursprünglichen Projekt und beantragt, die Projektänderung zu bewilligen. Die Beschwerdegegnerin beantragt ebenfalls die Bewilligung der Projektänderung. Die Beschwerdeführenden liessen sich nicht vernehmen. 8. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.