_ liegt in der Wohnzone 3- geschossig W3. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. 1/9 BVD 110/2019/99 2. Mit Gesamtentscheid vom 15. Mai 2019 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung sowie die beantragten Ausnahmebewilligungen. 3. Dagegen reichen die Beschwerdeführenden am 13. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion BVD) ein.