So produziert eine Wärmepumpe Lärmemissionen, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen kann. Im vorliegenden Fall liegt für die Wärmepumpe ein Lärmschutznachweis vom 7. September 2018 vor.7 Demnach können bei Dauerbetrieb der Wärmepumpe alle relevanten Lärmschutzgrenzwerte eingehalten werden, auch die Vorsorgewerte des AWI. Die Gemeinde hat denn auch explizit ausgeführt, die umstrittenen Auflagen würden nicht mit Lärmgrenzwerten begründet.