g) Auch im Umweltschutzgesetz finden sich keine solchen Bestimmungen. Insbesondere bietet dafür auch das Vorsorgeprinzip keine Grundlage. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen (Art. 1 Abs. 2 USG6). Energieverbrauch führt als solcher grundsätzlich nicht zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Diesbezüglich problematisch ist regelmässig nur die Energieproduktion. So produziert eine Wärmepumpe Lärmemissionen, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen kann.