Auch die BVE hat in ihrem Beschwerdeentscheid vom 3. September 2010 keine zusätzlichen Auflagen hinsichtlich der Betriebsdauer und der Wassertemperatur verfügt. Das erste Baubewilligungsverfahren inklusive Baubeschwerdeverfahren betreffend die ursprüngliche Wärmepumpe "ONEPAC 2" bietet somit von vornherein keine Grundlage für die hier umstrittenen Auflagen.