Begründet wurde diese Auflage mit der Nichteinhaltung des nächtlichen Vorsorgewerts für Lärmimmissionen des Amts für Berner Wirtschaft (beco; heute Amt für Wirtrschaft, AWI). Demgegenüber findet sich in dieser Baubewilligung weder eine Auflage hinsichtlich der saisonalen Betriebsdauer noch hinsichtlich der Wassertemperatur. Auch die BVE hat in ihrem Beschwerdeentscheid vom 3. September 2010 keine zusätzlichen Auflagen hinsichtlich der Betriebsdauer und der Wassertemperatur verfügt.