Demgegenüber hat sie explizit ausgeführt, die umstrittenen Auflagen würden nicht mit Lärmgrenzwerten begründet. e) In der Baubewilligung der Gemeinde Münsingen vom 20. November 2009 für die Wärmepumpe "ONEPAC 2" findet sich hinsichtlich der täglichen Betriebsdauer lediglich die Auflage, wonach die Wärmepumpe nur während der akustischen Tageszeit von 07.00 bis 19.00 Uhr betrieben werden darf. Begründet wurde diese Auflage mit der Nichteinhaltung des nächtlichen Vorsorgewerts für Lärmimmissionen des Amts für Berner Wirtschaft (beco; heute Amt für Wirtrschaft, AWI).