Im Weiteren habe die Bauherrschaft im ersten Baubewilligungsverfahren im Begleitschreiben vom 11. September 2009 der Gemeinde mitgeteilt, der Betrieb der Pumpe werde auf 4 bis 5 Stunden pro Tag beschränkt und die Pumpe werde erst bei Tagestemperaturen ab 25°C betrieben. Die maximale Betriebszeit von 5 Stunden zwischen 07.00 und 12.00 Uhr stehe somit nicht in Widerspruch zu den schriftlichen Aussagen der Bauherrschaft. Die Bauherrschaft habe kein anderes Betriebsregime beantragt.