In den KOK- Richtlinien für den Bäderbau werde eine Wassertemperatur von 28°C definiert, in der SIA Norm 385/1 werde der Temperaturrichtwert für ein Kleinbecken mit bis zu 30°C angegeben. Die vom Beschwerdeführer geplante Solltemperatur von ungefähr 29°C sei vor diesem Hintergrund für ein privates Aussenschwimmbecken keinesfalls unangemessen. Der Beschwerdeführer sei aus gesundheitlichen Gründen (Gelenkschmerzen) auf eine solche Temperatur angewiesen.