b) Der Beschwerdeführer rügt, für diese Auflagen fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Wie die BVE bereits im Entscheid RA Nr. 110/2009/164 vom 3. September 2010 ausgeführt habe, habe die Gemeinde Münsingen keine Ruhezeiten festgelegt und es 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2019/98 4